In aller Kürze
1. Grundsätzlich muss bei Arbeitnehmern das Tragen eines Kopftuches geduldet werden.
2. Die Vorschriften einer Kleiderordnung im Bereich eines Krankenhausträgers haben die gesellschaftliche Pluralität genauso widerzuspiegeln, wie die gesellschaftlichen Wertungen im Kleidungsbereich. Dies verbietet nicht das Tragen von Kopftüchern.
3. Ob Führungskräften das Tragen eines Kopftuches verboten wird, ist eine Frage des Einzelfalles, da möglicherweise die Selbstdarstellung des Trägers…
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– als Beispiel des Grundrechtes im Arbeitsverhältnis –
Kopftuch und Krankenhaus/Pflegeeinrichtung
Pflege- & Krankenhausrecht

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