Leitsatz:
1. stationäre Krankenhausbehandlung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne wird nicht dadurch notwendig, dass sich die psychisch kranke Patientin dem Verlassen des Krankenhauses widersetzt, wenn eine Besserung der Krankheit durch weitere Krankenhausbehandlung nicht zu erwarten ist.
2. Es besteht bei psychiatrischen Dauererkrankungen, die Jahrzehnte hindurch ohne nennenswerten Erfolg stationär behandelt wurden, eine Vermutung dafür, dass das Leiden keiner Kranken(haus)behandlung…
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– Urteil des Bundesgerichtshofes vom 9.5.2000 unter dem AZ: VI ZR 173/99 –
Privatrechtlicher Krankenhausvertrag bei sozialversicherungsrechtlich nicht erforderlicher Behandlung
Pflege- & Krankenhausrecht

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