Das BGH-Urteil zur Angemessenheit von Ein- und Zweibettzimmerzuschlägen hat hohe Wellen geschlagen. Im Folgenden werden einige Auswirkungen auf den Krankenhausbereich näher dargestellt.
Rückstellungsproblematik
Gemäß § 249 Abs.1 S.1 HGB sind für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden. Hierbei muss ernsthaft mit dem Entstehen der Verbindlichkeit zu rechnen sein (Clemm in Beck’scher Bilanzkommentar § 249 Rz 33 ). Als Indiz für die Wahrscheinlichkeit des Entstehens kann dienen, ob…