Pflegereform

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in der reformierten sozialen Pflegeversicherung

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • Pflegerecht
  • 09.02.2017

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 3/2016

Seite 80

Die große Koalition will die Pflegeversicherung vollkommen reformieren. Zentraler Ansatzpunkt ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Was darunter zu verstehen ist und wie das ab 01.01.2017 funktionieren soll, wird im vorliegenden Beitrag ebenso behandelt wie die Frage, ob die Reform bedarfsgerecht ist.

Problemstellung

Vor dem Hintergrund der in den kommenden Jahren weiter steigenden Zahl an Pflegebedürftigen will das sogenannte Zweite Pflegestärkungsgesetz die soziale Pflegeversicherung…

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