Zunehmend zieht das BSG die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots durch Krankenhäuser in Zweifel. Neben den bereits bekannten Urteilen zu Fragen der richtigen oder unrichtigen Abrechnung sowie zu den Aufwandspauschalen beschäftigt es sich in diesem Kontext neuerdings auch mit weiteren Fragestellungen, so etwa damit, ob der Vergütungsanspruch von Krankenhäusern bei fiktiv möglichem wirtschaftlichem Alternativverhalten gekürzt werden muss. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick zum…

„Prüfung wirtschaftlichen Alternativverhaltens“

Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.