Problemstellung
Entgelte aus Wahlleistungsvereinbarungen über ärztliche Leistungen stellen sowohl für Krankenhäuser als auch für Wahl-(Chef-)Ärzte bedeutsame Zusatzentgelte dar. Münzel(1) hat kürzlich auf die Notwendigkeit hingewiesen, besonderes Augenmerk auf die Formulierung einer Wahlleistungsvereinbarung über ärztliche Leistungen zu richten. In seinem Beitrag hat er auf die aktuelle Rechtsprechung und die stetig steigenden Anforderungen an die Wirksamkeit von Wahlleistungsvereinbarungen…