Problemstellung
Unter dem Eindruck der seit dem 4. Juni 2016 in Kraft getretenen Straftatbestände der §§ 299 a und b Strafgesetzbuch (StGB) ist auch die Diskussion um die Prüfung und die strafrechtlichen Risiken von Verträgen zur Anwendungsbeobachtung wieder aufgeflammt, in deren Mittelpunkt die denkbaren Prüfungsmaßstäbe für eine „angemessene“ Vergütung der erbrachten Leistungen stehen(1). Dieser Beitrag soll aber auch zu einer ersten Orientierung bei anderen vergleichbaren Verträgen zwischen…