Obwohl im Familienrecht des BGB angesiedelt, ist das Betreuungsrecht eine disparate Rechtsmaterie, bei der rechtliche Aspekte nicht nur aus dem Familienrecht, sondern auch aus dem Sozialrecht, dem Datenschutzrecht, dem Verwaltungsrecht und dem Grundrecht einzubeziehen sind.
Der vorliegende Kommentar berücksichtigt insbesondere das Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten vom 17.…