Problemstellung
Die Verschwiegenheitspflicht der Pflegekräfte kann in der täglichen Praxis leicht unter die Räder geraten. Und das ohne bösen Willen – meist im Gegenteil.
So zum Beispiel, wenn plötzlich der Sohn eines Patienten bzw. Pflegebedürftigen auftaucht und sich nach dem Befinden des Vaters erkundigt. Gibt die Pflegekraft allzu bereitwillig Auskunft, dann macht sie sich womöglich strafbar. Denn allein die Stellung als Sohn gibt diesem noch nicht das Recht, Auskunft über die Gesundheit…