Haftungsrecht

Amtshaftung von Sozialbehörden

  • Recht
  • Haftungsrecht
  • 16.10.2020

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 2/2020

Problemstellung

Sozialbehörden haben die Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger zu beraten und Auskünfte zu erteilen. § 15 SGB I verpflichtet sie, den für die jeweilige Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu benennen („Verweisung“). Außerdem muss die Auskunftsstelle, soweit möglich, erste Sach- und Rechtsfragen klären. Konkreter wird es mit § 14 SGB I. Diese Vorschrift gibt dem Einzelnen einen umfassenden Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach den So­zialgesetzbüchern.…

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