Die persönliche Behandlung durch Wahlärzte und ihre damit einhergehende Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung werde häufig bis zur Unkenntlichkeit abbedungen und sei von einem eigenen Rechtsverständnis vieler Kranken- hausträger oder liquidationsberechtigter Ärzte geprägt, obwohl das starre Rechtssystem kaum Gestaltungsspielräume offenlasse. Haftungs-, berufs-, arbeits-, strafrechtliche Verfahren, Approbationsentzug oder Honorarausfälle seien nicht selten die Konsequenz, so Nurettin…

Auf schmalem Grat
f&w

Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.