Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nutzt seine eigentliche Aufgabe, die Anforderungen an den notwendigen medizinischen Standard festzulegen, höchst effektiv und machtbewusst. Er kann Leistungsinhalte modifizieren und – unter dem Stichwort „Qualitätssicherung" – Richtlinien benennen sowie Beschlüsse fassen, die für die Leistungserbringung im ambulanten und stationären Sektor nicht nur den Ablauf, sondern zunehmend auch das „Ob" der Leistungserbringung bestimmen: „Mindestmengenregelungen"…
Mindestmengen und Krankenhausplanung: Quantität vor Qualität?
f&w
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