Die Neuregelungen durch Apothekengesetz (ApoG) und Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) bieten eine verbesserte Versorgung der Patienten im Übergangsbereich von stationär und ambulant. Gleichzeitig ist auch eine bessere Organisation der Arzneimittelversorgung für diese Patienten möglich. Doch nur bis 2003 war die Abgabe von Arzneimitteln an ambulante Patienten ohne entsprechenden Vertrag mit den Krankenkassen möglich. Wichtig für die Krankenhausträger ist es jetzt, mit In-Kraft-Treten des…
Welche Änderungen bringt das GMG für die Krankenhausapotheke?
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