Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber stationäre Rehabilitationseinrichtungen verpflichtet, ein Entlassmanagement für Rehabilitanden der gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen. Bis Jahresende 2015 sollen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband das neue Entlassmanagement in einem Rahmenvertrag regeln. Ein straffer Zeitplan, der nicht zu halten war. Nun soll das Regelwerk im ersten Halbjahr 2016 erstellt werden.
Wie so oft, steht hinter einer…