Nach der Untersagung in Rhön-Grabfeld hat das Kartellamt mittlerweile den Kauf des Krankenhauses Eisenhüttenstadt durch die Rhön-Klinikum AG untersagt. Die Stadt ist daraufhin vom Kaufvertrag zurückgetreten, so dass diese Untersagung unmittelbar Wirkung gehabt hat. Der Autor dieses Beitrags vertritt die These, dass Wettbewerb im Krankenhausbereich herrscht und dass das Kartellrecht anwendbar ist, der Staat sich jedoch um den Wettbewerb im Krankenhausbereich auf andere Art und Weise kümmern…
Der Staat soll den Wettbewerb sichern, indem er ihn zulässt
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