Im Dezember 2002 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Krankenkassen die Kosten für Medikamente nur bis zu einem von ihnen selbst festgelegten Höchstpreis (Festbetrag) erstatten müssen und dass sie selbst über die Höhe des jeweiligen Festbetrags entscheiden dürfen. In ihrem Urteil argumentierten die Richter, Festbeträge wirkten sich zwar auf die "Marktchancen" der Pharmahersteller aus, ihre Grundrechte seien dadurch allerdings nicht eingeschränkt. Die Regelung diene vielmehr…
Schwarzer Tag für die Pharmaindustrie
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