Die Berechnung der Erlösausgleiche ist zu einem der Hauptstreitpunkte der Pflegesatz- oder Entgeltverhandlungen zwischen Krankenhaus und Krankenkassen geworden. Die Regelungen der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) und des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) lassen manche Frage offen. Wie ist mit Forderungen des Krankenhauses umzugehen, die von den Kostenträgern bestritten werden?
Die Autoren kommen zu dem Schluss: Bestrittene Forderungen sind als Mindererlöse des Krankenhauses in den…
Bestrittene Forderungen sind Mindererlöse
f&w
Vollständigen Artikel lesen? Jetzt einloggen oder Zugriff erhalten