Aufgrund der desolaten Finanzausstattung bemühen sich Krankenhäuser in der jüngeren Vergangenheit verstärkt darum, dem Anstieg der Sachkosten entgegenzuwirken, etwa durch die Beschaffung im Rahmen von Einkaufsgemeinschaften. Die damit verbundene erhöhte Nachfragemacht soll Rückvergütungen oder schlicht Mengenpreisnachlässe ermöglichen. Doch ist der gemeinsame Einkauf stets zulässig? Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf lässt hieran Zweifel aufkommen.
Der Anteil des Sachaufwands an…