Der lange angekündigte und mit großen Erwartungen verbundene neue Vertrag zum ambulanten Operieren nach § 115b SGB V zwischen den GKV-Spitzenverbänden, der KBV und der DKG wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2004 vereinbart. Die Krankenhäuser müssen sich nun mit ihrem Leistungsangebot auseinander setzen und ihre künftige Leistungsplanung an dem Vertrag ausrichten. Das Universitätsklinikum Münster zeigt, wie die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden können.
Mit der Ausgestaltung…