Worauf sollten Kliniken achten?

Gründung einer Kurzzeitpflegestation

  • Strategie
  • 01.06.2003

Mit Einführung der DRG wird der einzelne Patient auch über die geplante Verweildauer hinaus weiter pflegerische Hilfe benötigen: entweder in der häuslichen Betreuung (mit einer Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst) oder durch die Verlegung auf eine Kurzzeitpflegestation.

Das Sozialgesetzbuch sieht im XI. Buch in § 42 die Möglichkeit vor, "... für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung ..." Pflegebedürftige in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung zu versorgen.…

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