Während sich die öffentliche Auseinandersetzung bei den Reformbestrebungen der gesetzlichen Krankenversicherung zwischenzeitlich zwischen Anhängern einer Kopfpauschale oder einer Bürgerversicherung abspielt, haben sich die Bedingungen für ambulante Tätigkeiten durch das GKV-Modernisierungsgesetz weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit zum 1. Januar 2004 erfreulich positiv zugunsten der Krankenhäuser und einer ambulanten Leistungserbringung in Kooperation mit dem Krankenhaus verändert.
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