Am 19. Dezember 2003 ist der Deutsche Bundestag der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses gefolgt. Damit trat am 1. Januar 2004 ein gegenüber der am 26. September 2003 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fassung (1) geändertes Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Kraft. Wesentliche Änderungspunkte sind die Übergangsregelung im neu gefassten § 25 ArbZG und die Verlängerung der Widerrufsfrist für die Einwilligung des Arbeitnehmers zu Abweichungen vom ArbZG in § 7 Absatz 7 ArbZG. Die…
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Neue Übergangsregelungen und die Verlängerung der Widerrufsfrist bringen Verbesserungen für die Krankenhäuser
Letzte Änderungen im ArbZG
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