Die Änderungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) werden höchstwahrscheinlich Anfang 2004 in Kraft treten

EuGH war gestern, morgen gilt das ArbZG

  • Strategie
  • 01.06.2003

Am 9. September 2003 verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sein Urteil in der Rechtssache Landeshauptstadt Kiel gegen Jäger. In diesem Urteil bestätigte der EuGH, was bis dahin außer Bundesregierung, Bundesarbeits- und Bundesgesundheitsminis-terium spätestens seit der so genannten SIMAP-Entscheidung des EuGH vom 3. Oktober 2001 alle wussten oder zumindest vorhersahen: Mit Anwesenheit am Arbeitsplatz verbundener Bereitschaftsdienst ist Vollarbeitszeit im Sinne der…

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