Am 9. September 2003 verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sein Urteil in der Rechtssache Landeshauptstadt Kiel gegen Jäger. In diesem Urteil bestätigte der EuGH, was bis dahin außer Bundesregierung, Bundesarbeits- und Bundesgesundheitsminis-terium spätestens seit der so genannten SIMAP-Entscheidung des EuGH vom 3. Oktober 2001 alle wussten oder zumindest vorhersahen: Mit Anwesenheit am Arbeitsplatz verbundener Bereitschaftsdienst ist Vollarbeitszeit im Sinne der…
EuGH war gestern, morgen gilt das ArbZG
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