Der Rettungswagen fährt die Einfahrt zur Notaufnahme hinauf. Dem wartenden Ärzteteam wird berichtet, der Notfallpatient sei ein nicht ansprechbarer Schwerverletzter. Er wurde unter einer Brücke aufgefunden, die „offensichtlich sein Wohnsitz" sei.
Stellt sich im Laufe der stationären Behandlung heraus, dass der Patient weder gesetzlich noch privat krankenversichert ist und auch sonst über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügt, muss sich der Krankenhausträger Gedanken machen, wer…