PEPP-Budgetverhandlungen 2016

Die Kür vor der Pflicht

  • Finanzen
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  • 01.01.2016
    Krankenhäuser können 2016 letztmalig optional das neue pauschalierende Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) anwenden und einen Budgetanstieg bis zum Zweifachen der ansonsten geltenden Obergrenze mit den Krankenkassen vereinbaren. 2017 wird die Anwendung verpflichtend. Um Erlös- und Liquiditätsrisiken zu vermeiden, sind dem vereinbarten Budget zwingend auch die richtigen Leistungen mit den zugehörigen Mengen zugrunde zu legen.   Gemäß…

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