Krankenhäuser, die das neue pauschalierende Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen nach § 17d KHG im Jahr 2015 optional anwenden, können in den Entgeltverhandlungen 2015 mit den Krankenkassen einen Budgetanstieg bis zum Zweifachen der ansonsten geltenden Obergrenze vereinbaren. Dem vereinbarten Budget sind die richtigen Leistungen und Leistungsmengen im neuen Vergütungssystem zugrunde zu legen, damit keine Erlös- oder Liquiditätsrisiken entstehen.
Das PEPP-System…