Gegenwärtige Factoringangebote werden von den Krankenhäusern kaum genutzt. Das Hauptproblem dieser Standardlösungen besteht darin, dass sie gewissermaßen nur ein Factoring „light“ darstellen, weil sie ohne Patienteneinwilligung auskommen wollen.
Die Einwilligung des Patienten zur Weitergabe seiner Daten ist für das Factoring im Krankenhaus aber von zentraler Bedeutung: Ohne sie kann der Factor die Forderungen, beispielsweise im Falle einer Insolvenz des Krankenhauses, nicht selbstständig…