Die Unternehmenssteuerreform 2008 betrifft gemeinnützige Kapitalgesellschaften grundsätzlich nicht. Falls aber eine gemeinnützige Krankenhaus GmbH einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, sind die Neuerungen zu beachten, denn dieser unterliegt nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 Satz 2 Körperschaftssteuergesetz (KStG) der Steuerpflicht. Ebenso ergeben sich Neuerungen für den Fall, dass eine Krankenhaus GmbH an einer steuerpflichtigen GmbH beteiligt ist.
Zum 1. Januar 2008 wird das…