Mit Beschluss vom 22. März 2013 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerde eines Insolvenzverwalters nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die Entziehung der Zulassung für ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) und diente letztlich (nur noch) der Verwertung der Arztstellen eines MVZ nach dessen insolvenzbedingter Schließung. In folgendem Beitrag werden die rechtlichen Optionen zur wirtschaftlichen Verwertung von einem MVZ…

Verwertung von Arztstellen eines Medizinischen Versorgungszentrums (in der Insolvenz)
f&w

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