Mit Urteil vom 15. März 2012 (Aktenzeichen B 3 KR 13/11 R) nahm der dritte Senat des Bundessozialgerichts erstmalig zu der in Rechtsprechung und Literatur höchst umstrittenen Vorschrift des §116b SGB V Stellung. Die Revision mehrerer niedergelassener Vertragsärzte, die in Saarbrücken eine gynäkologische Gemeinschaftspraxis mit onkologischem Tätigkeitsschwerpunkt betreiben, wies das Gericht damit zurück.
Gegenstand des Rechtsstreits ist eine von niedergelassenen Ärzten gegen die Bestimmung eines…