Der Honorararzt im Krankenhaus ist aus der Patientenversorgung nicht mehr wegzudenken. Seine gesetzliche Anerkennung hat er in §20 Absatz 2 Satz 2 der Ärzte-Zulassungsverordnung (ZVÄ) durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) mit Wirkung vom 1. Januar 2007 erfahren. In der Folge der Gesetzesänderung ging und geht es darum, ob im Einzelfall eine konkrete Kooperation zwischen einem Vertragsarzt und dem Krankenhaus etwa dem berufsrechtlichen Verbot unerlaubter Zuweisung von Patienten…

Recht aktuell kommentiert: Der Honorararzt im Krankenhaus
f&w

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