Nach einer erstmals rechtsgrundsätzlichen Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG) vom 3. Juni 2010 darf ein Vertragsarzt eine in seinem Versorgungsbereich einem Krankenhaus erteilte „Ermächtigung" zur Ausführung hoch spezialisierter §116b-Leistungen gerichtlich angreifen. Eine rechtliche Betrachtung der LSG-Entscheidung lohnt sich gerade zum jetzigen Zeitpunkt, da es noch Jahre dauern wird, bis sämtliche Klagen von Vertragsärzten durch die Instanzen der Sozialgerichte getragen…
Sächsisches LSG bejaht Konkurrentenschutz der Vertragsärzte
f&w
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