In einem aktuellen Urteil vom 9. Dezember 2009 nennt das Bundesarbeitsgericht grundsätzliche Voraussetzungen einer Eingruppierung als Oberarzt nach der Entgeltgruppe Ä3 TV-Ärzte. Demnach darf ein Arbeitgeber die entsprechende Entlohnung eines Arztes nicht mit der Begründung verweigern, eine offizielle Ernennung zum Oberarzt sei nicht erfolgt. Umgekehrt ist genau zu prüfen, wenn ein Arzt die Vergütung nach Ä3 TV-Ärzte begehrt, ob die Voraussetzungen des Tarifvertrages erfüllt sind. Im…

Wann ist ein Oberarzt ein Oberarzt?
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