Zu den ärztlichen Freelancern im Krankenhaus gehören insbesondere Konsiliar- und Honorarärzte. Diese Ärzte sind häufig in eigener Praxis niedergelassen und versorgen die Patienten im Krankenhaus nur „nebenberuflich". Sie werden außerhalb eines Arbeitsverhältnisses im Krankenhaus tätig, erledigen dort aber Aufgaben, die auch von angestellten Krankenhausärzten übernommen werden könnten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Haftung des Krankenhauses und des Freelancers.
Freelanc…