Krankenhausaufenthalte sind für Patienten mit erheblichen Belastungen verbunden. Nach einer Operation folgt entweder die Gesundung oder die Notwendigkeit des Akzeptierens der Erkrankung. Was dann noch bleibt, ist die Hoffnung auf die Weiterentwicklung der Medizin. Können und dürfen die Betroffenen in diesen Ausnahmesituationen „am Krankenhausbett" durch Dritte angesprochen werden? Ausdrücklich verboten ist Fundraising nicht, aber (nicht nur) aus juristischer Sicht ist Zurückhaltung geboten.
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