Seit einiger Zeit fordern Krankenkassen die Kosten für Hilfsmittel, die Krankenhausärzte während eines stationären Aufenthalts verordnen, Patienten aber überwiegend für die Zeit nach der Entlassung benötigen, von den Krankenhäusern zurück. Die Sozialgerichtsbarkeit muss sich daher mit der Frage auseinandersetzen, ob die Kosten für derartige entlassrelevante Hilfsmittel bereits mit der Vergütung für die stationäre Behandlung abgegolten sind oder diese zu Recht gesondert verordnet werden dürfen.
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