Die Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes schützt ein Krankenhaus nicht davor, aus dem Plan – ganz oder teilweise – wieder herausgenommen zu werden. Jeder Aufnahme- geht meist auch eine Auswahlentscheidung voraus. Der nicht berücksichtigte Bewerber hat mit der sogenannten krankenhausrechtlichen Konkurrentenklage, die seit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 1 BvR 6/03) vom 14. Januar 2004 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit anerkannt ist, die Möglichkeit, die zu seinen…
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Krankenhausplan und Wettbewerb
Streit zwischen Konkurrenten
f&w

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