Zum 1. Januar 2013 ist die Neufassung der Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sie in seiner Sitzung am 20. Dezember 2012 beschlossen. Mit ihr werden wesentliche Neuerungen in das vertragsärztliche Zulassungsrecht eingeführt, die auch für Krankenhäuser, insbesondere dann, wenn diese medizinische…
Neue Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung
f&w
Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.