Eine seit vielen Jahren die (Instanz-)Gerichte und den jeweiligen Kläger plagende Rechtsfrage ist durch ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)(1) nunmehr geklärt: Kann ein Krankenhaus die Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes (mit Erfolg) beantragen und einklagen, wenn es diesen Krankenhausplan im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht mehr gibt, weil er durch einen neuen Krankenhausplan ersetzt worden ist? Nach der bisherigen Rechtsprechung des BVerwG…
Verhältnis von Krankenhausplan, Versorgungsvertrag und Planaufnahme höchstrichterlich geklärt
f&w
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