Die Abgabe von Zytostatika in der ambulanten Versorgung darf nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen

Ambulante Chemotherapie im Krankenhaus als steuerfreie Leistung?

  • Recht
  • 01.02.2010

Die Finanzverwaltung unterstellt dem Krankenhaus bei der Abgabe von Zytostatika an ambulante onkologische Patienten generell eine Umsatzsteuerpflicht zum Regelsatz von derzeit 19 Prozent. Auch ertrag-steuerlich werden die Kliniken wie freie Apotheken behandelt. Aber diese steuerliche Einordnung muss neu bewertet werden. Denn die Chemotherapie ist – einschließlich Arzneimittelversorgung –  vor allem
eine ärztliche Leistung des Krankenhauses.

Die Ausgestaltung des §116b Absatz 2 SGB V…

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