Die Finanzverwaltung unterstellt dem Krankenhaus bei der Abgabe von Zytostatika an ambulante onkologische Patienten generell eine Umsatzsteuerpflicht zum Regelsatz von derzeit 19 Prozent. Auch ertrag-steuerlich werden die Kliniken wie freie Apotheken behandelt. Aber diese steuerliche Einordnung muss neu bewertet werden. Denn die Chemotherapie ist – einschließlich Arzneimittelversorgung – vor allem
eine ärztliche Leistung des Krankenhauses.
Die Ausgestaltung des §116b Absatz 2 SGB V…