Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat keine weitreichenden grunderwerbsteuerlichen Erleichterungen bei der Besteuerung von Unternehmenszusammenschlüssen und -umstrukturierungen gebracht. Die nunmehr verabschiedete Fassung des §6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) bleibt hinter der Erwartung an den Gesetzgeber zurück. Der Hauptanwendungsfall des neuen Paragrafen dürfte die grunderwerbsteuerneutrale Verschmelzung zweier im mehr als 95-prozentigen Anteilsbesitz eines herrschenden Unternehmens…
Eingeschränkte Erwerbsteuerfreiheit für Krankenhausverbünde
f&w
Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.