Der vor genau zwei Jahren ergangene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. Januar 2004 hat für erhebliche Unruhe in der Krankenhauslandschaft gesorgt. Dies lag weniger an der von dem BVerfG darin bejahten Klagebefugnis konkurrierender Krankenhausträger gegen die Planaufnahme eines Dritten, die der Grundrechtsschutz des insoweit belasteten Krankenhausträgers erfordere. Die - für das begünstigte Krankenhaus und den Planvollzug - unangenehme Folge dieser Auffassung ist…
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Neue gerichtliche Entscheidungen
Konkurrentenschutz im Krankenhausrecht
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