„Zwei für die Krankenhausplanung wesentliche Gesichtspunkte führen zurzeit zu Unsicherheit bei der Bestimmung der rechtlichen Vorgaben und der darauf gestützten Versorgungsentscheidungen der Planungsbehörden:
1. die Umsetzung des neuen DRG-Vergütungssystems, verbunden – wie im Saarland – mit der Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes,
2. die Unklarheit darüber, wie die geänderte oder zu ändernde Weiterbildungsordnung des Landes auf die Krankenhausplanung Einfluss nimmt.“
Muss die Einführung…