Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird demnächst über die Verfassungsbeschwerde eines niedergelassenen Vertragsarztes aus Hamburg entscheiden, der sich dagegen wendet, dass der Berufungsausschuss für Ärzte fünf Krankenhausärzte ermächtigt hat, strahlentherapeutische Leistungen zu erbringen, obwohl zwei dieser Ärzte zum Zeitpunkt der Ermächtigungsentscheidung das 56. beziehungsweise 61. Lebensjahr bereits vollendet hatten. Er sieht dadurch seine im Jahre 1995 mit Millionenbeträgen…

Konkurrentenschutz von Ärzten und Krankenhäusern in einem enger werdenden Gesundheitsmarkt?
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