Mit dem neuen Rahmenvertrag Entlassmanagement steigt der Arbeitsaufwand in den Kliniken enorm. Unser Autor zeigt, was Kliniken bis zum Sommer 2017 umsetzen müssen und gibt Empfehlungen für die IT-Integration.
Mit Veröffentlichung des im Schiedsverfahren verabschiedeten Rahmenvertrags Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V wird Kliniken zum Juli 2017 die Verantwortung für eine geregelte Überführung von voll- und teilstationären Patienten in die weitere Versorgung zugeteilt. In der…