Das im November vergangenen Jahres beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) in den Kliniken soll Forderungen von Fachgesellschaften und anderen Interessengruppen entgegenkommen. Doch das neue, als Hybrid zwischen vor Ort zu verhandelnden, hausindividuellen Budgets und weiterhin durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu kalkulierenden PEPP-Gruppen mit Relativgewichten angelegte…

Ringen um den richtigen Weg
f&w Beilage

Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.