Seit 1. Januar gilt die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2017 zur Abwicklung von Prüfungen der akutstationären Versorgung. Demnach soll künftig zwischen Krankenhaus, Krankenkasse und Medizinischem Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein elektronischer Datenaustausch erfolgen. Nun müssen sich die Beteiligten auf die Spielregeln einigen. Grundlage bildet das § 301-Verfahren (SGB V), das sich für die elektronische Datenübermittlung zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen bewährt hat. Dessen…

MDK-Verfahren auf Knopfdruck
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