Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) soll künftig auch die Zahl und Qualifikation der ärztlichen oder pflegerischen Mitarbeiter, technische und apparative Ausstattung für Diagnostik und Therapie, bauliche Voraussetzungen und organisatorische Strukturen prüfen. Diese Kriterien sollen nicht nur für die Vergütung bestimmter Leistungen wie zum Beispiel von Komplexbehandlungen herangezogen, sondern auch gezielt für die Beurteilung der Qualität in Krankenhäusern genutzt werden. Doch…
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