Um die Datenbasis über Krankenhäuser und ihre Leistungen zu verbessern, wird zum 1. Januar 2018 die Krankenhausstatistik-Verordnung weiterentwickelt. Hierdurch werden ab dem Jahr 2020 wichtige neue Daten generiert, etwa zu Krankenhausstandorten, ambulanten Leistungen und Beschäftigtenstrukturen. Zugleich werden verzichtbare Datenübermittlungspflichten für Krankenhäuser abgebaut.
Die Entwicklung des Leistungsspektrums der Krankenhäuser und die Gesundheitsreformen in den vergangenen Jahren wirken…