Seit Einführung des Antikorruptionsgesetzes zum 4. Juni 2016 entwickelt sich ein Wettlauf um die Deutungshoheit zu den unbestimmten Rechtsbegriffen des Gesetzes. Aus Angst vor dem Damoklesschwert der Strafbarkeit stehen viele über Jahre eingespielte Kooperationen zwischen stationären und ambulanten Leistungserbringern, die an anderer Stelle ausdrücklich erwünscht waren, vor dem Scheitern. Ein erster Überblick über aktuelle Tendenzen der Praxis und mögliche Wege aus dem Dilemma.
Vermeldete die…